HCPM-Pass (Kompetenzpass im
Projektmanagement) - Anwendungen:
HCPM-Pass: Leistungsvereinbarung zwischen Vorgesetzten und Projektleiter.
Er eignet sich z.B. für:
- Unterscheidungen zwischen Inhalten des Projekts und Inhalten
des zu leistenden Projektmanagements.
- Klärung, Festlegung und Vereinbarung der vom Mitarbeitenden
zu erbringenden notwendigen und ausreichenden Leistungen
unabhängig von den Erfordernissen des Projekts.
- Schaffung einer Grundlage für die Erkennung, Benennung,
Bewertung und Gewichtung der in Persona zu erbringenden
Leistungen.
- Festlegung von Größen, die für den Führungsprozess
entscheidend sind.
- Früherkennung und Begrenzung von Unterforderungen und
Überforderungen des Projektleiters.
- Bestimmung und Begrenzung der geforderten, erlaubten,
erwünschten und unerwünschten Leistungen.
- Früherkennung von Veränderungen in den Rahmenbedingungen,
die andere Leistungen als die vereinbarten ermöglichen,
erfordern oder bedingen.
- Früherkennung von Veränderungen des Projekts und des
Projektmanagements und den damit verbundenen Interessen,
Verantwortungen und Verpflichtungen des Vorgesetzten des
Projektleiters.
- Früherkennung von Veränderungen der Lasten, Pflichten und
Verpflichtungen gegenüber der Ausgangslage, die zur Beauftragung
und Freistellung des Projektleiters für das Projektmanagement
geführt haben.
- Klärung, Bestimmung und Benennung der Leistungen, die mit
dem beauftragten Projektmanagement verbunden sind.
Innerhalb des Projekts ist der Projektleiter "der Vorgesetzte",
der Leistungsvereinbarungen treffen kann mit den Personen, die
- Teilprojekte leiten,
- Arbeitspakete leiten,
- Objekte leiten,
- eine Prozessführerschaft zu leisten haben, z.B. im
Qualitätsmanagement, im Projektcontrolling oder in der PMU
Projektmanagementunterstützung,
- die Projektteams leiten,
- die Arbeitsgruppen leiten,
- die bestimmte Dienste für das Projektmanagement erbringen,
wie z.B. das Rechnungswesen, den Einkauf, die Abrechnungen, die
Logistik, die Planungen.