Das Deckblatt ist gleichzeitig das Auftragsblatt für den Eigner der Daten (= der Projektleiter).
Das Deckblatt erhält eine dreigegliederte Kennung für den Datensatz, bestehend aus:
Die Identifizierungsdaten werden vom Dienstleister voreingestellt. Werden sie verändert, ist eine Verarbeitung bei den Berechnungen nicht mehr möglich.
Das Deckblatt enthält Sprungadressen zu den einzelnen Datenblättern des jeweiligen Datensatzes des Projektleiters:
Jeder Datensatz enthält folgende Blattseiten:
Das Deckblatt zeigt auch, welche Blattseiten für die verschiedenen HCPM-Pässe "ausgefüllt" sein müssen, damit der Datensatz für Berechnungen verwendet werden kann.
Das Deckblatt enthält auch die Aufträge zur Verwendung der Daten durch die Dienstleistenden, welche die Berechnungen der neuen HCPM-Pässe vornehmen. Das schließt auch den ausdrücklichen Auftrag ein, zum Zwecke der Dienstleistungen den Datensatz zu verwenden und zu speichern.
Das Deckblatt wird vom Auftraggeber des jeweiligen HCPM-Passes unterschrieben.
Die Formulierungen auf dem Deckblatt passen auf folgende Konstellation:
Die Regelungen können auf die tatsächliche Gegebenheiten abgestellt werden.
In ausgeblendeten Zellen enthält das Deckblatt Steuerungstexte für den Datenschutz.
Werden die Zellen eingeblendet, können die Vorgabetexte geändert werden
Es werden die Blattbezeichnungen der Originaldokumente verwendet.