HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




Anleitung und Bewertungshilfe für die Beurteilung der Leistungen (Leistungsbeurteilungen).

Sie können jeden Wert zwischen -10 und (+)10 vergeben; lediglich der Wert "0" ist ausgeschlossen.

Der Wert " -10" steht für sehr mangelhafte Leistungen und Leistungen, z.B.

  1. für Leistungen, die zwar erbracht wurden, aber ausdrücklich unerwünscht waren.
  2. für erhebliche Fehl- und Minderleistungen,
  3. für (vermutlich oder tatsächlich) verweigerte Leistungen,
  4. für unterlassene Leistungen, insbesondere bei (nicht auszuschließendem) Vorsatz,
  5. für Leistungen mit schädlichen Folgen, die absehbar waren und (offensichtlich oder vermutlich oder blind) in Kauf genommen wurden.

Wichtig: Beurteilung unbedingt mit Belegen, Nachweisen unterlegen.

Der Wert "-5" steht für erheblich unterdurchschnittliche Leistungen, die z.B.

  1. sehr mangelhaft sind,
  2. sehr fehlerhaft sind,
  3. sehr unprofessionell erbracht wurden,
  4. hohen Zusatzaufwand nach sich zogen,
  5. überflüssig waren,
  6. erbracht wurden, obwohl sie unterlassen werden sollten, (auch wenn die Ergebnisse "stimmen"),
  7. zu den falschen Zeitpunkten, an den falschen Orten, mit den falschen Mitteln oder mit den falschen Personen oder mit den falschen Zielen erbracht wurden,
  8. zu den falschen Ergebnissen führten,
  9. den falschen Zielen oder Personen dienten,
  10. eher operative Hektik, Formalismus, überzogenen Abstimmungen, Eigenmächtigkeiten aufwiesen.

Der Wert "-1" steht für Leistungen, die z.B.

  1. hinter den Erwartungen zurückblieben,
  2. Leistungen, die verzögert, vorschnell (übereifrig), überzogen (zu viel, zu aufwendig), unzureichend (zu wenig) erbracht wurden,
  3. Leistungen, die anders als vereinbart erbracht wurden mit negativen Folgen.

Der Wert "1" steht für Leistungen, die eingestuft werden als

  1. "einfache", brave Erfüllung der Pflichten, Leistungen nach Vorschrift, Erledigungen übertragener Aufgaben,
  2. Erfüllung erwarteter Mindestleistungen,
  3. Leistungen mit leichten Mängeln (einzelne kleinere Fehl- oder Minderleistungen, einzelne Unterlassungen oder Übertreibungen ohne größere Auswirkungen),
  4. ausreichend, wenn auch in einzelnen Punkten unangemessen,
  5. Leistungen, die nach der Qualität nicht voll der (zugeschriebenen, erwarteten) Kompetenz entsprachen.

Der Wert (+)   2 steht für Leistungen, die z.B.

  1. ausreichend, wenn auch in einzelnen Punkten unangemessen waren.

Der Wert (+)   5 steht für Leistungen, die z.B.

  1. sehr befriedigende Leistungen, die in einzelnen Punkten überdurchschnittlich waren,
  2. Leistungen, die deutlich über den Erwartungen lagen,
  3. überdurchschnittliche Leistungen, durch die bestandene oder entstehende Gefahren abgewehrt oder reduziert wurden,
  4. überdurchschnittliche Leistungen, die die bestandenen und entstehenden Chancen sowie die Ressourcen sehr gut einsetzte und nutzte.

Der Wert (+) 10 steht für Leistungen, die z.B.

  1. Spitzenleistungen, die sehr effizient und sehr effektiv erbracht wurden,
  2. Leistungen, die als beispielhaft und vorbildlich angesehen werden und großen Respekt verdienen,
  3. Leistungen, die in allen Punkten angemessen, wirksam und effizient waren.

Entscheiden Sie spontan. Formulieren Sie Ihre Beurteilung gegebenenfalls treffender!

Hinweise, Mahnungen:

Waren Leistungen vereinbart, sind die Beurteilungen zunächst auf die vereinbaren Leistungen zu beziehen.

"Projektleiter" steht für die leistende Person.

Dokumentieren Sie die konkreten Hinweise, Beobachtungen, Wahrnehmungen und Belege, die für Ihre Beurteilung maßgeblich sind. Ist Ihre Beurteilung nicht zu unterlegen, bleibt sie rein subjektiv: die Beurteilung kann deshalb dennoch korrekt sein, insbesondere wenn sie sehr sorgfältig, wohlwollend und gleichzeitig kritisch und verantwortlich erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass Andere stets zu anderen Beurteilungen kommen können.

Unterlegen Sie die Beurteilungen der Einzelleistungen durch konkrete Belege, Nachweise, Ereignisse.

Bitte beachten Sie, das jede Konkretisierung eine (arbeitsrechtliche oder juristische) Folgen haben kann, sowohl für den Projektleiter als auch für andere Betroffene und Beteiligte.

 

Bitte beachten:

Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.


Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.


Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.


Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.