HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




2.1. Feststellung der Ergebnisses des Projektmanagements bezüglich der Projektziele.

214. Erreichung bzw. Einhaltung der Qualitätsziele.

Zu Qualitätszielen kann alles werden, was als Qualitätsmerkmal eines Produktes oder einer Leistung definierbar ist.

Qualitätsziele sind häufig:

  1. Ziele der Konstitutionalität, d.h. Ziele betreffend Lebensdauer, Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit, Gewicht, usw.
  2. Ziele der Funktionalität, d.h. Ziele, die eine ganz bestimmte Funktion sicherstellen, wie z.B. Helligkeit,
  3. Ziele der Verlässlichkeit, d.h. Ziele, betreffend Störungsarmut, Wartungsarmut, usw.
  4. Ziele der Ästhetik und des Designs,
  5. Ziele der Betriebssicherheit,
  6. Ziele, den Verbrauch von Energie betreffend,
  7. Ziele der Anwenderfreundlichkeit,
  8. usw.

Zu bewerten, d.h. festzustellen sind insbesondere jene Qualitätsziele, die vereinbart waren.


Bewertung 1 Punkt:

Es sind erhebliche Nachbesserungen erforderlich. Die Folgelasten sind erheblich. Es drohen Regressansprüche.


Bewertung 5 Punkte:

Die Mängel begrenzen sich auf die nicht-wesentlichen Kriterien.


Bewertung 10 Punkte ("Normalfall"):

Die Mängel können ohne Gefahr für die Projektziele hingenommen werden.


Bewertung 15 Punkte:

Die Qualitätsziele wurden erfüllt.


Bewertung 20 Punkte:

Es wurde ein erheblicher Zusatznutzen realisiert.


 

Bitte beachten:

Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.


Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.


Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.


Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.