Als eigenständige Leistungserbringer zählen alle Personen oder Organisationen, die einen "Subauftrag" erhalten, welche die Mindestanforderungen an einen Subauftrag erfüllten. Das sind:
Leistungserbringer/Subauftragnehmer, deren "Aufträge" diese Bedingungen nicht erfüllen, zählen hier nicht.
Bewertung 1 Punkt:
Weniger als drei Leistungserbringer.
Bewertung 6 Punkte:
Bis zu zehn Leistungserbringer.
Bewertung 10 Punkte:
Mehr als 20 Leistungserbringer.
Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.
Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.
Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.
Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.