HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




Qualifizierungen (Schrittfolgen Projektauftrag)

Es besteht ein Qualifizierungsbedarf für den Projektleiter und / oder weitere verantwortliche Personen für das Projektmanagement.

Zunächst ist zu prüfen und zu entscheiden:

  1. Sind die Qualifizierungsmängel
    • grundsätzlicher Natur:
      Wenn ja,
      • muss das Projekt verschoben werden, bis die Qualifizierung geleistet ist.
        Die Beauftragung eines Projekts mit Personen, die erkannterweise nicht ausreichend qualifiziert sind, ist vorsätzliche Inkaufnahme von Schäden, die im Projekt und durch das Projektmanagement entstehen können. Oder:
      • Es sind den noch nicht ausreichend qualifizierten Personen erfahrene Mentoren oder Berater zur Seite zu stellen, die in der Projektpraxis dort eingreifen und unterstützen, wo die Erfahrungen und / oder Qualifizierungen noch fehlen.
    • eher als notwendige Auffrischungen und Aktualisierungen von vorhandenem Wissen und Gewusst-Wie anzusehen:
      Wenn ja, kann durch
      • die Projektarbeit selbst,
      • die Nutzung der VPMA Virtuelle Projektmanagement Akademie,
      • durch Erfahrungsaustausch und durch
      • die Praxisbegleitung durch einen (innerbetrieblichen oder externen) Mentor die Qualifizierung en passant während der Projektarbeit aktualisiert werden.
    • eher zur Gleichrichtung der eingesetzten Personen zweckmäßig:
      Wenn ja, kann das Projektmanagement
      • eine gemeinsame Qualifikation im Rahmen des Projektmanagements organisieren, um alle Beteiligten gleichzeitig einzuweisen und dabei auch gleich zu klären, was sich später aufgrund der Qualifizierungsunterschiede im Projekt nachteilig auswirken könnte,
      • einen Erfahrungsaustausch unter den Beteiligten als Regelkommunikation einführen,
      • in den regelmäßigen Treffen das Thema aktuell halten und dadurch vorbeugen, dass Qualifizierungsmängel zu mehr Störungen in der Zusammenarbeit führen, als unvermeidlich nötig.
    • eher formaler Art: Es fehlen lediglich die formalen Nachweise für die Personalakte, ohne dass es an der tatsächlichen Kompetenz der Person mangelt.
      Wenn ja, kann und sollte
      • in der Personalakte vermerkt werden, dass die Kompetenz vorhanden ist, obwohl der formale Qualifizierungsnachweis fehlt.
        Oder:
      • Die formalen Anforderungen an die Personalakte können und sollten so geändert werden, dass keine formalen Qualifizierungen mehr von Personen gefordert werden, die durch ihre Praxis längst bewiesen haben, dass sie über die Kompetenzen verfügen, die "eigentlich" erst das -mögliche- Ergebnis von Qualifizierungsmaßnahmen sein könnten: Die Praxis lehrt nämlich mehr als jede formale Qualifizierungsmaßnahme es je könnte.
  2. Wer sind die zu qualifizierenden Personen??
  3. Was sind die Inhalte, die fehlen, aufgefrischt, überprüft, ersetzt werden sollen?
    • Suchen Sie in den Angebotstypen nach den notwendigen und ausreichenden Inhalten, ...mehr dazu.
    • Stellen Sie gegebenenfalls "Ihr" Menü an benötigten Inhalten zusammen.
  4. Wer sind die geeigneten Personen, die die Qualifizierung leisten können?
  5. Wer sind die geeigneten Anbieter?
  6. Was sind die geeigneten Angebote?
  7. Wie wird sichergestellt, dass die Qualifizierungen möglichst nahe am Projektgeschehen erfolgt?
  8. Was kostet die Qualifizierung?
  9. Wer trägt die Kosten?
  10. Wer verpflichtet die zu qualifizierenden Personen zur Teilnahme an der Qualifizierung?
  11. Wer beauftragt die Qualifizierungsmaßnahmen?
Materialien für die Praxis:

Die Materialien für die Unterstützung der planenden, entscheidenden und handelnden Personen stehen  stehen zur Verfügung (...zu den Kontexte).