HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




2.1. Leistungsvereinbarungen zu den Leistungen bezüglich der Projektziele.

211. Leistungsvereinbarung für die Sachziele des Projekts.

Sachziele des Projekts sind z.B.

  1. die Fertigstellung eines Wohnhauses,
  2. die störungsfreie Funktion einer Software,
  3. der Ablauf einer Veranstaltung ohne Störungen,
  4. der Bandlauf eines Autos,
  5. die Marktreife eines Produkts,
  6. die Entscheidungsreife einer Vorlage,
  7. und alles andere, was ein Ziel eines Projektes sein kann.

Zu vereinbaren sind die Leistungen für jene Sachziele, die durch die Leistungen des Projektleiters maßgeblich beeinflusst werden können.


Bewertung 1 Punkt:

Um die Sachziele braucht sich das Projektmanagement nicht zu kümmern.


Bewertung 5 Punkte:

Die eigenen und die Beiträge Dritter zu den Sachzielen sind zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen.


Bewertung 10 Punkte ("Normalfall"):

Die festgelegten Sachziele sind zu erreichen.


Bewertung 15 Punkte:

Die Beiträge und Leistungen sind gezielt auf die Erreichung der Sachziele hin auszurichten.


Bewertung 20 Punkte:

Die Sachziele sind mit allen Mitteln und mit höchster Priorität zu verwirklichen.


 

Bitte beachten:

Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.


Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.


Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.


Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.