HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




2.1. Leistungsvereinbarungen zu den Leistungen bezüglich der Projektziele.

214. Leistungsvereinbarung für die Erreichung bzw. Einhaltung der Qualitätsziele.

Zu Qualitätszielen kann alles werden, was als Qualitätsmerkmal eines Produktes oder einer Leistung definierbar ist.

Qualitätsziele sind häufig:

  1. Ziele der Konstitutionalität, d.h. Ziele betreffend Lebensdauer, Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit, Gewicht, usw.
  2. Ziele der Funktionalität, d.h. Ziele, die eine ganz bestimmte Funktion sicherstellen, wie z.B. Helligkeit,
  3. Ziele der Verlässlichkeit, d.h. Ziele, betreffend Störungsarmut, Wartungsarmut, usw.
  4. Ziele der Ästhetik und des Designs,
  5. Ziele der Betriebssicherheit,
  6. Ziele, den Verbrauch von Energie betreffend,
  7. Ziele der Anwenderfreundlichkeit,
  8. usw.

Zu beurteilen sind die Leistungen des Projektleiters für jene Qualitätsziele, die im Projekt vereinbart waren.


Bewertung 1 Punkt:

Das Qualitätsmanagement ist kein Teil des Auftrages für das Projektmanagement.


Bewertung 5 Punkte:

Das Projektmanagement hat die Weisungen des Qualitätsmanagements in das Projektmanagement zu integrieren.


Bewertung 10 Punkte ("Normalfall"):

Die geforderten Qualitäten sind zu erfüllen.


Bewertung 15 Punkte:

Die geforderten Qualitäten sind auch gegen Widerstände und bei Störungen im Projektablauf durchzusetzen.


Bewertung 20 Punkte:

Das Projektmanagement hat sicherzustellen, dass die geforderten Qualitäten in jedem Fall erreicht werden.


 

Bitte beachten:

Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.


Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.


Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.


Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.