HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




2.1. Leistungsbeurteilungen der Leistungen bezüglich der Projektziele.

214. Beurteilung der Leistungen für die Erreichung bzw. Einhaltung der Qualitätsziele.

Zu Qualitätszielen kann alles werden, was als Qualitätsmerkmal eines Produktes oder einer Leistung definierbar ist.

Qualitätsziele sind häufig:

  1. Ziele der Konstitutionalität, d.h. Ziele betreffend Lebensdauer, Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit, Gewicht, usw.
  2. Ziele der Funktionalität, d.h. Ziele, die eine ganz bestimmte Funktion sicherstellen, wie z.B. Helligkeit,
  3. Ziele der Verlässlichkeit, d.h. Ziele, betreffend Störungsarmut, Wartungsarmut, usw.
  4. Ziele der Ästhetik und des Designs,
  5. Ziele der Betriebssicherheit,
  6. Ziele, den Verbrauch von Energie betreffend,
  7. Ziele der Anwenderfreundlichkeit,
  8. usw.

Zu beurteilen sind die Leistungen für jene Qualitätsziele, die vereinbart waren.


Bewertung: -10 Punkte:

Die Leistungen des Projektleiters waren sehr mangelhaft und unbefriedigend.


Bewertung -5 Punkte:

Die Leistungen des Projektleiters waren unterdurchschnittlich.


Bewertung -1 Punkt:

Die Leistungen des Projektleiters stellen in der Gesamtbetrachtung zufrieden.


Bewertung 1 (Punkt ("0" Punkte, "Normalfall"):

Die Leistungen des Projektleiters entsprechen den Vereinbarungen.


Bewertung 2 Punkte:

Die Leistungen des Projektleiters waren durchschnittlich.


Bewertung 5 Punkte:

Die Leistungen des Projektleiters waren überdurchschnittlich.


Bewertung 10 Punkte:

Die Leistungen des Projektleiters zählen zu den Spitzenleistungen.


 

Bitte beachten:

Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.


Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.


Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.


Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.