Hier geht es um die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und um die korrekte Rechnungslegung gegenüber Auftraggebern, Beteiligten und Behörden.
Zu den Grundlagen gehören ordentliche und vollständige Belege, Nachweise und Erfassung aller Entscheidungen, Ausgaben und Herkunft der Mittel. Ferner geht es um die Verantwortung für die formelle Rechenschaft gegenüber Dritten.
Bewertung 1 Punkt:
Ein Rechnungswesen ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt anderweitig und im Rahmen der üblichen Buchhaltung.
Bewertung 10 Punkte ("Normalfall"):
Rechnungsprüfung, Buchhaltung und Abrechnung erfolgen über eine Projektkostenstelle.
Bewertung 20 Punkte:
Es sind Abrechnungen sind gegenüber (genehmigenden) Behörden vorzunehmen, von deren Entscheiden die Freigaben der Geldmittel abhängen.
Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.
Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.
Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.
Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.