HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




2.2. Leistungsvereinbarungen zur Professionalität des Projektmanagements.

226. Leistungsvereinbarung für die Rechnungslegung und Abrechnungen durch das Projektmanagement.

Hier geht es um die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und um die korrekte Rechnungslegung gegenüber Auftraggeber, Beteiligten und Behörden.

Zu den Grundlagen gehören ordentliche und vollständige Belege, Nachweise und Erfassung aller Entscheidungen, Ausgaben und Herkunft der Mittel. Ferner geht es um die Verantwortung für die formelle Rechenschaft gegenüber Dritten.

Zu vereinbaren sind die Leistungen des Projektleiters, die dem Projekt angemessen sind.


Bewertung 1 Punkt:

Das Projektmanagement hat das Rechnungswesen und die Abrechnungen den ohnehin vorhandenen und zuständigen Personen und Organisationen zu übertragen.


Bewertung 5 Punkte:

Das Projektmanagement nutzt für das Rechnungswesen und die Abrechnungen die vorhandenen Methoden und Instrumente und hält sich an die üblichen Vorgehensweisen.


Bewertung 10 Punkte ("Normalfall"):

Das Projektmanagement hat die Besonderheiten des Projekts in die Routinen des Rechnungswesens, der Rechnungsprüfungen und Abrechnungen zu integrieren.


Bewertung 15 Punkte:

Das Projektmanagement hat sicherzustellen, dass die Rechnungslegung, die Rechnungsprüfungen und die Abrechnungen projektspezifisch und vereinbarungsgemäß erfolgen.


Bewertung 20 Punkte:

Die Rechnungslegung, Rechnungsprüfungen und die Abrechnungen erfolgten in der Regel unverzüglich.


 

Bitte beachten:

Hier werden die Voreinstellungen in den Einzelversionen und Vollversionen angezeigt.


Die Bezeichnungen der Komponenten und Kriterien werden im Dokument "Bezeichnungen" festgelegt.


Die Bewertungshilfen werden im Dokument "Bewertungshilfen" festgelegt.


Die Bezeichnungen und Bewertungshilfen können in der Vollversion für die eigenen Anforderungen und Zwecke angepasst werden.