HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




Maßnahmen zur Entwicklung (Schrittfolgen Personal-, Organisations-, Unternehmensentwicklungen)

Träger bestimmen und verpflichten.

Personalentwicklungen, Organisationsentwicklungen und Unternehmensentwicklungen führen immer zu Veränderungen, besser: bestehen aus Änderungen und Veränderungen. Einige davon werden begrüßt, andere als Einmischung in die eigenen, bisherigen Zuständigkeiten abgelehnt oder gar als Bedrohung von Besitzstand und Status empfunden.

Es geht um den geplanten, offenen und gleichzeitig konsequenten, sich wechselseitig ergänzenden, fördernden und insgesamt zielführenden Prozess der Personalentwicklungen, Organisationsentwicklungen und der Unternehmensentwicklung. Dazu braucht es:

  1. die Erlaubnis und den Auftrag zu Änderungen und Veränderungen,
  2. die Erlaubnis für Eingriffen in Strukturen und Prozesse,
  3. die Erlaubnis von Einflussnahmen,
  4. die Erlaubnis für den Einsatz von Macht und Entscheidungsbefugnissen, auch von Entscheidungsvorbehalten,
  5. die Zulässigkeit von Konflikten und Krisen,
  6. die Zulässigkeit von Störungen und Widerständen,
  7. den Einsatz von Mitteln,
  8. Regeln und Spielregeln für den Umgang miteinander,
  9. Regeln und Spielregeln für das Verhalten in Konflikten,
  10. Regeln und Spielregeln für die notwendigen Entscheidungen, notfalls zur Erzwingung allfällig gewordener Entscheidungen.
Träger:
  1. Träger der Unternehmensentwicklung ist immer der Unternehmer, ...mehr dazu.
  2. Werden die Schwerpunkte (zunächst) "nur" auf das Projektmanagement gelegt, ist der Träger der "Vorstand Projektmanagement", ...mehr dazu.
  3. Geht es um (zunächst) eher "nur" um Personalentwicklungen, ist der Träger der "Vorstand Personal", ...mehr dazu.
  4. Werden die Entwicklungen (zunächst) auf einen Geschäftsbereich, Fachbereich oder auf bestimmte Funktionen begrenzt, ist der jeweilige Träger der jeweilige "Vorgesetzte", ...mehr dazu.

Es empfiehlt sich, immer eine einzige Person zu bestimmen, die letztlich das "Zünglein an der Waage spielt" und die Entscheidung trifft und auch gegen Widerstand und Widerspruch durchsetzt (durchsetzen darf, kann, muss).

Mehrheitsentscheidungen bedeuten häufig die zulässige, aber nicht erbetene Einmischung in andere Angelegenheiten. Es empfiehlt sich, die Maßnahmen und Prozesse für die Personalentwicklungen, Organisationentwicklungen und die Unternehmensentwicklung so zu gliedern, dass sie jeweils in voller Verantwortung einer einzigen Person durchgeführt, geplant, geregelt und gesteuert werden (können, dürfen, müssen).


 


HCPM Prozesse


Bitte beachten:


Für die Festlegungen, Ermittlungen, Erfassungen zum Beginn, entlang der Prozesskette und zum Abschluss, Aufbereitungen und Auswertungen der Daten steht die Vollversion, (...mehr dazu) zur Verfügung.


Es werden sensible Daten erzeugt, erfasst und aufbereitet. Achten Sie deshalb auf die Hinweise zu den Verantwortungen und zu den jeweils Betroffenen und Beteiligten.