Steht die Person des Projektleiters in einem Arbeitsverhältnis, so ist sie in der Regel einer anderen Person unterstellt (Vorgesetzter) bzw. zumindest zugeordnet. Die Unterstellung / Zuordnung verpflichtet den Vorgesetzten zur Führungsverantwortung für die Mitarbeiter (Projektleiter) auch dann, wenn diese in Projekten eingesetzt sind. Die Vorgesetzten sind in der Regel verantwortlich für die operative Personalarbeit (Einsatz, Freistellung und Ausstattung des Arbeitsplatzes), Personalentwicklung, die Qualifizierung des Personals sowie für die arbeitsrechtlich relevanten Personalmaßnahmen.
Die Vorgesetzten sind im HCPM-Prozess wie folgt eingebunden:
Ferner wirken die Vorgesetzten mit bei der Aus- und Weiterbildung des Personals für das Projektmanagement gemäß den Anforderungen der Experten, den Projektauftraggebern und dem Unternehmer an das Projektmanagement.