HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




Maßnahmen zur Entwicklung (Schrittfolgen Personal-, Organisations-, Unternehmensentwicklungen)

Funktionen anpassen (ändern, verändern, neu schaffen, auflösen).

Es geht um Funktionen für das Ganze, für Andere, für das System, die Prozesse, die Projekte, für den laufenden Geschäftsbetrieb, für die Entwicklungen und für sich selbst.

Es geht um Funktionen wie Dienstleistungen, Beiträge, Regelungen aller Art, die zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen Art und Weise zu erbringen sind.

Funktionen werden häufig nach ihrem Schwerpunkt benannt, z.B. als

  1. technische Funktionen,
  2. Routinen,
  3. Regelungen,
  4. Steuerungen,
  5. soziale Funktionen,
  6. Ausgleich,
  7. Dosierung,
  8. Entscheidungen,
  9. Kontrollen, Überwachungen,
  10. Dienste (aller Art).

Die Erwartungen an die Funktionen, die Bereitschaften zur Erfüllung bestimmter Funktionen und die Möglichkeiten zur Funktion unterscheiden sich in der Regel erheblich. Funktionen binden Zeiten, Kapazitäten und ermöglichen, beherrschen oder beenden die Abläufe.

Jede Funktion ist eingebettet in ein Umfeld und in räumliche und zeitliche Abhängigkeiten. Die für die Funktion benötigten Ressourcen müssen einsatzbereit zur Verfügung stehen, wenn die Funktion abgerufen bzw. benötigt wird.

Auftraggeber für Anpassungen der Funktionen:

Jede Änderungen von Funktionen, ja bereits jede Änderung von Erwartungen an Funktionen, stellen Eingriffe in das bestehende soziale, formale, strukturelle, organisatorische und technische Gefüge dar. Jede, auch noch so kleine Änderung, wirkt sich aus und zwar unmittelbar, auch wenn die Änderungen vielfach erst dann bemerkt werden, wenn eine Funktion nicht oder nicht mehr oder nicht in der erwarteten Art und Weise ausgeübt wird oder nicht zu erwarteten Ergebnissen führt.

Auftraggeber für Änderungen der Funktionen ist deshalb immer jene Person, die bereit und in der Lage ist, die Funktionen, ihre Abhängigkeiten, Bedingungen und Wechselwirkungen zu erkennen, zu verantworten, zu gestalten und zu bestimmen.

In der Regel ist es:

  1. die Experten der jeweiligen Fachgebiete und Sachgebiete, (...mehr dazu),
  2. die Administratoren, (...mehr dazu),
  3. die Dienstleister (...mehr dazu),
  4. die Unterstützenden (...mehr dazu),
  5. die Projektleiter (...mehr dazu),
  6. die Verantwortlichen für den Alltag (...mehr dazu).

In der Regel müssen Änderungen von Funktionen oder neue Funktionen "auf der Arbeitsebene" ausgehandelt, instrumentalisiert, geplant und organsiert werden. Die Ergebnisse werden in Entscheidungsvorlagen gefasst, die den entscheidenden Personen dann "zur Freigabe", "zur Beauftragung" oder "zur Genehmigung" oder zur "Weisung und Anweisung" vorgelegt werden.

Die Realisierung wird dann als Projekt aufgelegt. Es geht dann in der Regel um:

  1. Mengengerüste,
  2. Ausstattungen, Kapazitäten,
  3. Gestaltungsrechte und Gestaltungspflichten,
  4. Mitwirkungsrechte, Mitwirkungspflichten,
  5. Mitspracherechte,
  6. Entscheidungsbefugnisse, Entscheidungspflichten,
  7. Weisungsrechte, Weisungspflichten,
  8. Vollmachten. Befugnisse,
  9. Methoden und Verfahren,
  10. Schnittstellen, Verantwortungen,
  11. Passungen, Anpassungen,
  12. Ausgleich, Rang, Vorrang, Nachrang,
  13. Vorbereitungen und Nachbereitungen,
  14. Regelungen für den Notfall oder Ausfall,
  15. Rechte und Berechtigungen,
  16. Pflichten und Verpflichtungen.

Anleitung für das Projektmanagement, ...mehr dazu.

Projektorganisation, ...mehr dazu.

Statushaus, ...mehr dazu.

Stellenbeschreibungen und Funktionsbeschreibungen, ...mehr dazu.

Projektmatrix, ...mehr dazu.


 


HCPM Prozesse


Bitte beachten:


Für die Festlegungen, Ermittlungen, Erfassungen zum Beginn, entlang der Prozesskette und zum Abschluss, Aufbereitungen und Auswertungen der Daten steht die Vollversion, (...mehr dazu) zur Verfügung.


Es werden sensible Daten erzeugt, erfasst und aufbereitet. Achten Sie deshalb auf die Hinweise zu den Verantwortungen und zu den jeweils Betroffenen und Beteiligten.