HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier




Prozesse der Entwicklungen (Schrittfolgen Personal-, Organisations-, Unternehmensentwicklungen)

Die eigenen AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mitwirkungen in Projekten und im Projektmanagement Dritter durchsetzen.

Es geht um die Positionierung der eigenen Grundsätze, Regeln und Spielregeln im Markt und in den Beziehungen rund um Projekte und das Projektmanagement. Es geht um die Verortungen des eigenen Kompetenzprofils, Leistungsprofils und Produktprofils durch klare Grenzen, Abgrenzungen, Begrenzungen, Zugänge und Ausschlüsse.

Die Entwicklungen betreffen z.B.

  1. das Selbstverständnis,
  2. die bevorzugten, angestrebten und abgelehnten Rollen und Funktionen,
  3. den Umgang und den Einsatz von Verhandlungsmacht bei Verhandlungen, Verträgen und Vereinbarungen,
  4. die Anforderungen an Verträge und Vereinbarungen,
  5. die bevorzugten und ausgeschlossenen Methoden, Verfahren, Instrumente, Werkzeuge, Vorgehensweisen und Verhaltensweisen,
  6. den Schutz, die Wahrung und die Art und Weise der Durchsetzung der eigenen Interessen,
  7. die Art und Weise der Vereinbarungen der eigenen AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei allen Formen der Mitwirkungen in Projekten und im Projektmanagement,
  8. die Grenzen und Begrenzungen der Rechte der Vertragspartner,
  9. die Pflichten und Verpflichtungen der Vertragspartner,
  10. die Vorgehensweisen bei zu erwartenden oder bereits eingetretenen Störungen und Konflikten,
  11. die Rechte an den eigenen eingebrachten Ideen, Beiträgen, Produkten und Leistungen,
  12. die Art und Weise der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit,
  13. die Art und Weise des erlaubten und verbotenen Umgangs mit Informationen und Kommunikation.

Die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in der Regel:

  1. in tatsächlich allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Geschäftsvorfälle gelten,
  2. die speziellen Geschäftsbedingungen für besondere Fälle, Ereignisse, Beziehungen, Aufträge, Beiträge, Partner, Beiträge, Produkte oder Leistungen,
  3. die generellen Ausnahmeregelungen,
  4. die speziellen Ausnahmeregelungen,
  5. die Einzelvereinbarungen,
  6. die Vollmachten und die damit verbundenen Befugnisse,
  7. die Vertretungsrechte und Vertretungspflichten,
  8. die Anforderungen und Bedingungen an die Gültigkeit von Verträgen und Vereinbarungen, insbesondere in Projekten und im Projektmanagement, z.B. Genehmigungsvorbehalte, Zustimmungsvorbehalte,
  9. die Formen und Wege der Geltendmachung und der Anerkennung von Ansprüchen,
  10. die Verhaltensweisen und Vorgehensweisen bei ungewöhnlichen Vorkommnissen und Ereignissen.

Die Zusammenarbeit mit Partnern wird durch Verträge und Vereinbarungen geregelt, ...mehr dazu.

Es geht nicht nur um die eigenen AGB's, sondern auch um die AGB's der anderen Beteiligten, insbesondere der Auftraggeber. Im Zweifelsfall ist zu belegen, welche der AGB's gelten.

Die Entwicklung der AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist "Chefsache". Zusammenwirken müssen:

  1. der Unternehmer, ...mehr dazu,
  2. der Vorstand Projektmanagement, ...mehr dazu,
  3. der Vorstand Personal, ...mehr dazu,
  4. der jeweilige Projektauftraggeber, ...mehr dazu,
  5. die jeweiligen Vorgesetzten der leistenden Bereiche (Organisationseinheiten), ...mehr dazu,
  6. die jeweiligen Projektleiter, ...mehr dazu.
  7. die jeweiligen Experten, z.B. für Recht, Datenschutz, Datensicherheit, Methoden und Verfahren, ...mehr dazu.

Auftraggeber für die Gestaltung der generellen AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer, ...mehr dazu.

Auftraggeber für die Gestaltung der speziellen AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Projektauftraggeber, ...mehr dazu.

Auftragnehmer ist in der Regel jener Vorstand oder Vorgesetzte, der für alle juristischen Fragen und Anliegen zuständig und verantwortlich ist.

Auftragnehmer für die formalen Vollmachten, Vertretungsbefugnisse und die Sicherung eines angemessenen Verhaltens in der Außenvertretung der Organisation oder des Projekts oder des Projektmanagements ist der jeweilige Vorgesetzte.

Auftragnehmer für die Ausstattung der Personen, welche das Projekt oder das Projektmanagement nach außen vertreten (können, dürfen, müssen) ist häufig der Vorstand Personal, ...mehr dazu.

Mahnungen:

Was nicht geregelt ist, schafft Freiräume, in welchen entweder Unsicherheit, Beliebigkeit, Eigenmächtigkeit oder Unverantwortlichkeit sich breit macht.

Klare AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen bringen häufig all jene Fragen frühzeitig auf den Tisch, die geklärt sein sollten, wenn etwas nicht so läuft, wie es von den Vertragsparteien vorgesehen, beabsichtigt, vereinbart, geplant oder gemacht wurde.

AGB's, die niemand kennt oder die nicht ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemacht wurden, gelten oftmals "stillschweigend", dann aber häufig nur für jene, die auch die größere Verhandlungsmacht besitzen.

 


HCPM Prozesse


Bitte beachten:

Alle Prozesse und alle dafür aufgelegten Projekte bedürfen einer Engführung durch den Prozesseigner und den jeweiligen Projektauftraggeber.


Die erforderlichen soliden und belastbaren Datengrundlagen werden mit der Vollversion, ...mehr dazu, geschaffen. Sie enthalten die gemeinsam geschaffenen Informationen über die Ausgangslage für die Analysen, Diagnosen, Entscheidungen, Planungen, Durchführungen, Regelungen und Steuerungen.