(Schrittfolgen Personal-, Organisations-, Unternehmensentwicklungen)
Es geht um die Positionierung der eigenen Grundsätze, Regeln und Spielregeln im Markt und in den Beziehungen rund um Projekte und das Projektmanagement. Es geht um die Verortungen des eigenen Kompetenzprofils, Leistungsprofils und Produktprofils durch klare Grenzen, Abgrenzungen, Begrenzungen, Zugänge und Ausschlüsse.
Die Entwicklungen betreffen z.B.
Die AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in der Regel:
Die Zusammenarbeit mit Partnern wird durch Verträge und Vereinbarungen geregelt, ...mehr dazu.
Es geht nicht nur um die eigenen AGB's, sondern auch um die AGB's der anderen Beteiligten, insbesondere der Auftraggeber. Im Zweifelsfall ist zu belegen, welche der AGB's gelten.
Die Entwicklung der AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist "Chefsache". Zusammenwirken müssen:
Auftraggeber für die Gestaltung der generellen AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer, ...mehr dazu.
Auftraggeber für die Gestaltung der speziellen AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Projektauftraggeber, ...mehr dazu.
Auftragnehmer ist in der Regel jener Vorstand oder Vorgesetzte, der für alle juristischen Fragen und Anliegen zuständig und verantwortlich ist.
Auftragnehmer für die formalen Vollmachten, Vertretungsbefugnisse und die Sicherung eines angemessenen Verhaltens in der Außenvertretung der Organisation oder des Projekts oder des Projektmanagements ist der jeweilige Vorgesetzte.
Auftragnehmer für die Ausstattung der Personen, welche das Projekt oder das Projektmanagement nach außen vertreten (können, dürfen, müssen) ist häufig der Vorstand Personal, ...mehr dazu.
Was nicht geregelt ist, schafft Freiräume, in welchen entweder Unsicherheit, Beliebigkeit, Eigenmächtigkeit oder Unverantwortlichkeit sich breit macht.
Klare AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen bringen häufig all jene Fragen frühzeitig auf den Tisch, die geklärt sein sollten, wenn etwas nicht so läuft, wie es von den Vertragsparteien vorgesehen, beabsichtigt, vereinbart, geplant oder gemacht wurde.
AGB's, die niemand kennt oder die nicht ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemacht wurden, gelten oftmals "stillschweigend", dann aber häufig nur für jene, die auch die größere Verhandlungsmacht besitzen.
Alle Prozesse und alle dafür aufgelegten Projekte bedürfen einer Engführung durch den Prozesseigner und den jeweiligen Projektauftraggeber.
Die erforderlichen soliden und belastbaren Datengrundlagen werden mit der Vollversion, ...mehr dazu, geschaffen. Sie enthalten die gemeinsam geschaffenen Informationen über die Ausgangslage für die Analysen, Diagnosen, Entscheidungen, Planungen, Durchführungen, Regelungen und Steuerungen.